Description

Anstellungsbehörde / Verwaltungseinheit / Anstalt

Die Staatsanwaltschaft bearbeitet oder überwacht sämtliche Straffälle im Kanton Freiburg und erledigt einen Grossteil davon selbständig, soweit eine Angelegenheit nach Abschluss der Untersuchung nicht an ein Gericht überwiesen oder von einer Strafbehörde (Oberamt, Jugendstrafbehörde) erledigt wird. Die Staatsanwaltschaft zählt einschliesslich des Generalstaatsanwalts und seiner Stellvertreter 16 StaatsanwältInnen und beschäftigt rund 70 MitarbeiterInnen. Sie bearbeitet französische und deutsche Fälle. Die Staatsanwaltschaft hat einen hohen Organisationsgrad mit zahlreichen internen Weisungen und Richtlinien.

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Wir setzen auf die Komplementarität der Kompetenzen und die Vielfalt der Perspektiven, denn es ist die breite Palette an Laufbahnen und Profilen, die die Stärke des Staates Freiburg ausmacht. Wir fördern die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie flexible Arbeitsbedingungen. Um mehr zu erfahren, folgen Sie diesem