Description
Im Hinblick auf eine vakante Stelle suchen wir per öffentlicher Ausschreibung ein
- Sie sind als nebenamtliche Richterin oder nebenamtlicher Richter für das Kantonsgericht tätig. Die Mitglieder des Kantonsgerichtes bilden verschiedene, nach Rechtsgebieten gegliederte Kammern. In allen Kammern wird nach dem Referentensystem gearbeitet.
- Der Kantonsrat wird die Wahl in der Sommersessionvornehmen. Der Amtsantritt ist nach der Wahl vorgesehen. Die Rechtspflegekommission des Kantonsrates berät die Wahlvorschläge der Fraktionen für die kantonalen Gerichte vor. Sie hört die Kandidierenden an und entscheidet über deren Eignung für das Amt. Die Fraktionen reichen anschliessend ihre Wahlvorschläge zuhanden des Kantonsrates ein, der die Mitglieder der kantonalen Gerichte wählt.
- Für die Wahl in ein Richteramt der kantonalen Gerichte ist die Schweizerische Staatsbürgerschaft erforderlich, für die Amtsausübung bedarf es der Wohnsitznahme im Kanton (vgl. Art. 33 Abs. 1 KV; Art. 25 Abs. 1 GerG). Die Rechtspflegekommission legt nicht nur Wert auf die fachliche und persönliche Eignung der Kandidierenden, sondern auch auf eine möglichst ausgewogene Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte an den kantonalen Gerichten.
- abgeschlossenes juristisches Studium
- berufliche Erfahrung aus vorausgegangener Tätigkeit in Justiz, Advokatur, Wissenschaft, Privatwirtschaft oder Verwaltung
- hervorragende fachliche Qualifikationen
- Verhandlungsgeschick und Entscheidungsfreudigkeit
- zeitliche Verfügbarkeit und Flexibilität für Verhandlungstermine
- Fähigkeit und Bereitschaft, dem Gericht im Hinblick auf die Urteilsberatung auch in komplexen Fällen einen schriftlichen Entscheidvorschlag in Urteilsform zu unterbreiten
- persönliche Integrität und Unabhängigkeit
Auskünfte über das Wahlverfahren: Sandra Brühwiler-Stefanovic, Tel,
Bewerbungen sind an die bevorzugte(n)
