Description
Der Dienst für frühkindliche Betreuung (SDPE) ist zuständig für die Umsetzung der Politik der Stadt Genf zugunsten der frühen Kindheit, indem er die kommunalen Betreuungsstrukturen verwaltet und jene unterstützt, die er subventioniert. Im Rahmen der Eröffnung der neuen frühkindlichen Betreuungsstruktur Victoire-Tinayre zum Schuljahresbeginn 2026 suchen wir
Sozialpädagogische Assistentinnen oder sozialpädagogische Assistenten 80-100%
Ihre Aufgabe und Verantwortlichkeiten
- Empfang und Begleitung der Nutzenden, um eine qualitativ hochwertige Leistung gemäß den geltenden Normen sicherzustellen.
- Mitwirkung bei der Entwicklung und Umsetzung pädagogischer Massnahmen im Zusammenhang mit dem institutionellen und pädagogischen Projekt des Dienstes für frühkindliche Betreuung.
- Betreuung und Beurteilung von Praktikantinnen und Praktikanten sowie Auszubildenden im sozialpädagogischen Bereich.
- Empfang der Personen, die die Kinder vertreten, und Teilnahme am Austausch mit ihnen.
- Teilnahme an Arbeitsgruppen.
Ihr Profil
- Inhaber/in eines anerkannten Diploms als sozialpädagogische Assistentin oder sozialpädagogischer Assistent.
- Ausgeprägte Zuhörfähigkeiten, gute Stressbewältigung und Kommunikationssicherheit.
- Eigeninitiative und gutes Organisationsvermögen.
- Englischkenntnisse sind von Vorteil.
Bedingungen und Anmeldeverfahren
Anmeldeschluss: 28.06.2026
Arbeitsbeginn: 14.08.2026
Funktionseinstufung: Klasse E der Lohnskala
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen müssen folgende Elemente enthalten: Motivationsschreiben; detaillierter Lebenslauf oder, falls nicht vorhanden, ausgefülltes Formular "Stellenbewerbung" (auf unserer Webseite zum Herunterladen); Kopien von Diplomen und Arbeitszeugnissen; aktuelles Foto (Passbildformat).
Im Bestreben, der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, fördert die Stadt Bewerbungen von Personen des kantonalen Arbeitsamtes.
Bewerbungsnachverfolgung
In der Stadt Genf ist der Rekrutierungsprozess dezentralisiert. Das bedeutet, dass jeder Dienst oder jede Abteilung für die Nachverfolgung der Bewerbungen für die von ihm angebotenen Stellen verantwortlich ist. Eine Empfangsbestätigung wird an die Bewerberinnen und Bewerber gesendet.
Einstellungsbedingungen
Die Mitarbeitenden der Stadt Genf müssen im zugelassenen Wohngebiet wohnhaft sein und über eine gültige Bewilligung oder Arbeitserlaubnis verfügen..
Weitere Informationen zu den Arbeitsbedingungen der Stadt Genf: https://www.geneve.ch/emploi
- Empfang und Begleitung der Nutzenden, um eine qualitativ hochwertige Leistung gemäß den geltenden Normen sicherzustellen.
- Mitwirkung bei der Entwicklung und Umsetzung pädagogischer Massnahmen im Zusammenhang mit dem institutionellen und pädagogischen Projekt des Dienstes für frühkindliche Betreuung.
- Betreuung und Beurteilung von Praktikantinnen und Praktikanten sowie Auszubildenden im sozialpädagogischen Bereich.
- Empfang der Personen, die die Kinder vertreten, und Teilnahme am Austausch mit ihnen.
- Teilnahme an Arbeitsgruppen.
Ihr Profil
- Inhaber/in eines anerkannten Diploms als sozialpädagogische Assistentin oder sozialpädagogischer Assistent.
- Ausgeprägte Zuhörfähigkeiten, gute Stressbewältigung und Kommunikationssicherheit.
- Eigeninitiative und gutes Organisationsvermögen.
- Englischkenntnisse sind von Vorteil.
Bedingungen und Anmeldeverfahren
Anmeldeschluss: 28.06.2026
Arbeitsbeginn: 14.08.2026
Funktionseinstufung: Klasse E der Lohnskala
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen müssen folgende Elemente enthalten: Motivationsschreiben; detaillierter Lebenslauf oder, falls nicht vorhanden, ausgefülltes Formular "Stellenbewerbung" (auf unserer Webseite zum Herunterladen); Kopien von Diplomen und Arbeitszeugnissen; aktuelles Foto (Passbildformat).
Im Bestreben, der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, fördert die Stadt Bewerbungen von Personen des kantonalen Arbeitsamtes.
Bewerbungsnachverfolgung
In der Stadt Genf ist der Rekrutierungsprozess dezentralisiert. Das bedeutet, dass jeder Dienst oder jede Abteilung für die Nachverfolgung der Bewerbungen für die von ihm angebotenen Stellen verantwortlich ist. Eine Empfangsbestätigung wird an die Bewerberinnen und Bewerber gesendet.
Einstellungsbedingungen
Die Mitarbeitenden der Stadt Genf müssen im zugelassenen Wohngebiet wohnhaft sein und über eine gültige Bewilligung oder Arbeitserlaubnis verfügen..
Weitere Informationen zu den Arbeitsbedingungen der Stadt Genf: https://www.geneve.ch/emploi
