Description

Möchten Sie zur Entwicklung des Kantons Freiburg beitragen, haben Sie einen öffentlichen Dienstgedanken und suchen eine abwechslungsreiche und sinnstiftende Stelle? Beim Staat Freiburg arbeiten Sie für den grössten Arbeitgeber des Kantons. Die kantonale Verwaltung und ihre Einrichtungen sind aufmerksam, dynamisch und zukunftsorientiert und stehen im Dienst der Freiburger Bevölkerung.



Richter am Zwangsmassnahmengericht


Wie bewerben

Achtung: Für die Bewerbung auf diese Stelle verwenden Sie ausschliesslich folgenden Link: KLICKEN SIE HIER, UM SICH ZU BEWERBEN. Verwenden Sie nicht die "bewerben"-Buttons oben und unten auf dieser Seite: Ihre Bewerbung würde sonst nicht bearbeitet. Bewerben Sie sich direkt, indem Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an folgende Adresse senden: CMcandidatures@fr.ch.

 

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungen müssen ein Motivationsschreiben, einen kurzen Lebenslauf, aktuelle Auszüge aus dem Strafregister und dem Betreibungsregister (nicht älter als ein Jahr) enthalten.

Vergessen Sie nicht, das entsprechende Formular auszufüllen, das auf der Webseite des Justizrats erwähnt wird.

Stellenbeschreibung

Das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) ist die kantonale Behörde, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft, der Jugendstrafgerichtsrichter, der Polizei, eines erstinstanzlichen Gerichts, des Strafvollzugs- und Bewährungsdienstes sowie des Bevölkerungs- und Migrationsdienstes besonders einschneidende Zwangsmassnahmen sowohl im strafrechtlichen als auch im administrativen Bereich genehmigt. Die Entscheidungen werden von einem einzelnen Richter oder einer einzelnen Richterin gefällt.

 

Gewünschtes Profil

 

  • Rechtsanwaltspatent, Lizenz oder Master in Rechtswissenschaften und ausreichende praktische Kenntnisse für die Ausübung der Funktion
  • Nachgewiesene Kompetenzen im Strafrecht
  • 60%-Stelle, die eine hohe Verfügbarkeit für die Sicherstellung der Bereitschaftsdienste erfordert
  • Aktive kantonale Staatsbürgerschaft. Ausländische Staatsangehörige müssen eine Niederlassungsbewilligung besitzen und seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnhaft sein. Bewerber dürfen nicht zahlungsunfähig sein und dürfen nicht wegen strafrechtlich relevanter Tatsachen verurteilt worden sein, die mit der Funktion unvereinbar sind
  • Beherrschung der deutschen und französischen Sprache. Die gewählte Person muss Akten in beiden Sprachen bearbeiten können

 

Kontaktdaten der Ansprechpersonen

CMcandidatures@fr.ch


   

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