Description
Sie möchten zur Entwicklung des Kantons Freiburg beitragen, haben einen Sinn für den öffentlichen Dienst und suchen eine abwechslungsreiche Stelle, die Sinn stiftet? Beim Staat Freiburg arbeiten Sie für den grössten Arbeitgeber des Kantons. Aufmerksam, dynamisch und zukunftsorientiert stehen die Kantonsverwaltung und ihre Einrichtungen im Dienst der Bevölkerung.Richterin oder Richter am ZwangsmassnahmengerichtVorgehensweise: Um sich auf diese Stelle zu bewerben, verwenden Sie ausschliesslich den folgenden Link: KLICKEN SIE AUF DIESEN LINK, UM SICH ZU BEWERBEN. Verwenden Sie nicht die Schaltflächen bewerben oben und unten auf dieser Seite: Ihre Bewerbung würde nicht bearbeitet werden. Bewerben Sie sich direkt, indem Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an die Adresse senden: E-Mail schreiben.Die Bewerbungsunterlagen müssen von einem Motivationsschreiben, einem kurzen Lebenslauf sowie aktuellen Auszügen aus dem Strafregister und dem Betreibungsregister (nicht älter als ein Jahr) begleitet sein.Vergessen Sie nicht, das entsprechende Formular auszufüllen, das auf der Website des Justizrats erwähnt wird.Beschreibung der StelleDas Zwangsmassnahmengericht (ZMG) ist die kantonale Behörde, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft, der Jugendstrafgerichte, der Polizei, eines erstinstanzlichen Gerichts, des Amts für Straf- und Massnahmenvollzug sowie des Amts für Bevölkerung und Migration besonders einschneidende Zwangsmassnahmen genehmigt, sowohl auf strafrechtlicher als auch auf verwaltungsrechtlicher Ebene. Seine Entscheidungen werden von einer Richterin oder einem Richter getroffen.Gewünschtes Profil- Anwaltspatent, Lizenz oder Master in Rechtswissenschaften und Nachweis ausreichender Kenntnisse für die Ausübung der Funktion- Nachgewiesene Kompetenzen im Strafrecht- Stelle zu 60 %, die eine hohe Verfügbarkeit erfordert, um die Pikettdienste sicherzustellen- Aktives Bürgerrecht auf kantonaler Ebene. Personen ausländischer Staatsangehörigkeit müssen im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sein und seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnhaft sein.- Die Personen dürfen nicht Gegenstand von Verlustscheinen sein und dürfen nicht strafrechtlich wegen Tatsachen verurteilt worden sein, die mit der Funktion unvereinbar sind- Beherrschung der deutschen und der französischen Sprache. Die gewählte Person muss Dossiers in beiden Sprachen bearbeiten könnenKontaktdaten der AnsprechpersonenE-Mail schreiben jidefb4f15ade jit0623ade jpiy26ade
