Beschreibung
Aufgabenbeschreibung
80% Interactive Media Design und Erstellung visueller Kommunikationsmittel:
- Sie konzipieren visuelle Kommunikationsmittel und setzen diese um: Videos (Film, Ton und Schnitt), Animationen, Websites, Drucksachen.
- Sie planen und realisieren Kommunikationsmassnahmen unter Nutzung modernster Kommunikationsmittel für digitale Touchpoints (Website, Newsletter, SocialMedia).
- Sie erstellen und aktualisieren diverse Kommunikationsmittel für Web und Print, Desktop-Publishing, Webdesign, Grafikdesign, Bildbearbeitung.
- Sie unterstützen bei der Umsetzung von Marketingaktivitäten.
20% Administration:
- Sie helfen mit bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, Korrespondenz und Textverarbeitung.
- Sie unterstützen die Arbeit in der Geschäftsstelle.
Mindesteinsatzdauer 3 Monat(e)
Wochenarbeitszeit in StundenStd/Woche
✓ Feste Arbeitszeit
- Leumundsabklärung notwendig
✓ E-Government
- Schwerpunktprogramm £
- Wochenendarbeit
- Nachtarbeit
- Unterkunft angeboten
- Verpflegung angeboten
Kurse ZIVI
Keine Angaben vorhanden
Vorausgesetzte Kenntnisse
Qualifizierter Berufsabschluss (EFZ, HF, FH) als Mediamatiker, Interactive Media Designer, Video Editor, Multimedia Producer, Webdesigner, Grafikdesigner, Polygraf oder ähnliche Berufe. Erwünschte Kenntnisse Vertiefte Kenntnisse in Videoproduktion und/oder Animationsdesign, oder Webdesign, auch Desktop-Publishing-Kenntnisse; Fachperson mit Kenntnissen in Multimedia, Video, Animation, Webdesign, Grafikdesign; Fundierte Kenntnisse der Adobe Creative Suite (Premiere, After Effects, InDesign, Illustrator, Photoshop); Bedienen von Videoschnittund Bearbeitungssoftware; Selbständige und teamorientierte Arbeitsweise
Auflagen an den Zivi
Die zivildienstleistende Person darf im Einsatzbetrieb keine Tätigkeit ausüben, welche direkt der Umsetzung tagespolitischer Ziele oder der Ausübung der politischen Rechte dient (z. B. Unterschriften sammeln, Abstimmungskampagnen). Sie darf ebenfalls keine anwaltschaftlichen Tätigkeiten entfalten, die sich gegen Behörden richten könnten (Einsprache- und Beschwerdeverfahren u. ä.) (Art. 4 Abs. 1 und 2 ZDV). Einsätze im Rahmen von Projekten, innerhalb derer die zivildienstleistende Person im Eigeninteresse Doktor-, Master-, Bachelor, Seminar-, Semesterarbeiten usw. erarbeitet, sind nicht erlaubt
Bewerbungen für Einsatz
Herr Florian Raess; Teamleiter Administration
