Beschreibung
**Bern \| 10-10%**
****Diesen Beitrag können Sie leisten****
* Fachliche Unterstützung und Mitarbeit in der Kommission und der Geschäftsstelle
* Prüfung der Grund- und Menschenrechtskonformität von freiheitsentziehenden und bewegungseinschränkenden Massnahmen im Rahmen von regelmässigen Besuchen in Einrichtungen der Schweiz
* 10 bis 15 Einsätze von durchschnittlich 1 bis 2 Tagen (inkl. Sitzungen) pro Jahr
* Teilnahme an den 5 Plenarversammlungen sowie einer Retraite pro Jahr
* Diskussion und Verabschiedung der Kommissionsberichte und der Empfehlungen zuhanden der zuständigen Behörden mit dem Ziel, die Behandlung der Personen im Freiheitsentzug zu verbessern und Folter und anderen Formen unmenschlicher oder erniedrigender Misshandlungen vorzubeugen
****Das macht Sie einzigartig****
* Breites Fachwissen in den Bereichen der Grund- und Menschenrechte
* Langjährige Berufserfahrung im Polizeiwesen, vorzugsweise mit juristischer Zusatz- oder Weiterbildung
* Kader- / Führungserfahrung
* Rasche Beobachtungs- und Auffassungsgabe
* Analytisch-kombinatorisches Denken mit selbstständiger, ziel- und resultatorientierter Arbeitsweise
* Sehr gute Kenntnisse von zwei Amtssprachen und des Englischen, gute Kenntnisse der dritten Amtssprache, Kenntnisse weiterer Fremdsprachen sind von Vorteil
* Teamfähigkeit, hohe Sozialkompetenz, Argumentations- und Verhandlungsgeschick
* Keine aktuelle Berufstätigkeit, die zu einem Interessenkonflikt mit den Aufgaben der NKVF führen könnte
****Auf den Punkt gebracht****
****Das bieten wir****
* **Arbeiten für die Schweiz** Wir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
* **Gelebte Vielfalt** Dank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
* **Gesund am Arbeitsplatz** Wir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.
[Alle Benefits](https://www.stelle.admin.ch/stelle/de/home/bundesverwaltung/ihre-vorteile-auf-einen-blick.html)
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ist eine behördenunabhängige nationale Kommission mit gesetzlichem Auftrag, welche im Rahmen von regelmässigen Kontrollbesuchen die Menschen- und Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen in Einrichtungen des Freiheitsentzugs überprüft und sicherstellt, dass die Grundrechte der betroffenen Personen gewahrt werden. Sie wurde vom Bund im Anschluss an die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UNO-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) mit Bundesgesetz vom 20. März 2009 über die Kommission zur Verhütung von Folter (SR 150.1) geschaffen.
Die NKVF erfüllt ihre Aufgaben unabhängig. Die Kommission besteht aus zwölf Mitgliedern, die für vier Jahre vom Bundesrat gewählt werden. Sie verfügt über ein ständiges Sekretariat.
****Zusätzliche Informationen****
Bewerbungsunterlagen können bis zum 1. September 2026 per Mail bei [info.smv@bj.admin.ch](mailto:info.smv@bj.admin.ch) eingereicht werden. Für die Vorstellungsgespräche in Bern sind folgende Daten vorgesehen: 15. und 22. September 2026, jeweils nachmittags.
Auskünfte zum Auswahlverfahren erteilt Ihnen Beatrice Kalbermatter, stv. Chefin Fachbereich Straf- und Massnahmenvollzug, Bundesamt für Justiz, Tel. 058 462 41 83.
Auskünfte zur Tätigkeit der NKVF erhalten Sie von Frau Livia Hadorn, Geschäftsführerin der NKVF, Tel. 058 467 65 49.
Lohnklasse: Entschädigung durch Taggelder (gemäss RVOV, SR 172.010.1)
****Fragen zur Stelle****
**Beatrice Kalbermatter**
Stv. Chefin Fachbereich Straf- und Massnahmenvollzug
+41 58 46 24183
