Beschreibung
Ittigen, Schweiz (und Homeoffice) | 80-100%
Woran Sie mitwirken können
- Erarbeitung von Stellungnahmen für Gerichte in den Bereichen Natur- und Landschaftsschutz, Waldschutz, Jagd und Fischerei, vorwiegend in deutscher Sprache
- Anzeigen von Strafverfahren bei illegaler Abfallausfuhr
- Rechtliche Beratung des Amtes, anderer Bundesstellen sowie der Kantone, Gemeinden und Unternehmen/Privatpersonen
- Mitarbeit bei der Erarbeitung von Erlassen auf allen Ebenen und bei Vollzugshilfen
Was Sie einzigartig macht
- Abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften vor Antritt (Master of Law)
- Ausgeprägtes Interesse an Strafrecht und öffentlichem Recht, insbesondere Umwelt-, Bau- und Raumplanungsrecht
- Ausgeprägtes Interesse an naturwissenschaftlichen Fragestellungen
- Aktive Kenntnisse einer zweiten Landessprache und Englischkenntnisse
In wenigen Worten
Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur wirksamen Anwendung des Umweltrechts.
Was wir bieten
- Arbeiten für die Schweiz Wir setzen uns für den Erfolg des Schweizer Modells und das Wohl der Bevölkerung ein.
- Vielfalt im Alltag Wir sorgen für Chancengleichheit, die es uns ermöglicht, unsere Kompetenzen einzubringen und unterschiedliche Sichtweisen zu äussern.
- Gesundheit am Arbeitsplatz Wir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden bei allen Fragen rund um die physische und psychische Gesundheit.
Unsere Lebensqualität für heute und morgen.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist zuständig für die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser, Luft und Wald. Das BAFU ist ein Amt des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Wir interessieren uns für die Schweiz von heute und bereiten die von morgen vor. Indem wir Verantwortung in anspruchsvollen Projekten übernehmen, tragen wir zum guten Funktionieren des Landes bei. Das BAFU bietet einen modernen Arbeitsplatz, an dem wir einen bedeutenden Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Schweiz leisten können.
Weitere Informationen
Arbeitsbeginn: 1. November 2026 Praktikumsdauer: 12 Monate Zulassungsvoraussetzung für ein Hochschulpraktikum: Praktikumsbeginn spätestens 18 Monate nach Erlangung des Masterabschlusses. Das UVEK legt grossen Wert auf Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Teilzeitarbeit ist auf allen Ebenen erwünscht.
Fragen zur Stelle
Maurus Bärlocher Abteilungsleiter +41 58 465 43 29
