Description

Der Dienst für Kleinkinderbetreuung (SDPE) ist verantwortlich für die Umsetzung der Politik zugunsten der Kleinkinder der Stadt Genf, indem er die kommunalen Betreuungsstrukturen verwaltet und die von ihm subventionierten Betreuungsstrukturen unterstützt. Um seine Teams zu ergänzen, sucht der SDPE für den Bereich Kleinkinderbetreuung Monique Bauer-Lagier (MBL) sozialpädagogische Assistentinnen oder sozialpädagogische Assistenten


Sozialpädagogische Assistentinnen oder sozialpädagogische Assistenten 50-80%




Ihre Aufgabe und Verantwortlichkeiten

- Empfang und Begleitung der Nutzniesser, mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige Leistung in der Krippe zu erbringen, die den geltenden Normen entspricht.

- Mitwirkung bei der Entwicklung und Umsetzung der pädagogischen Massnahmen im Zusammenhang mit dem institutionellen und pädagogischen Projekt des Dienstes für Kleinkinderbetreuung.

- Betreuung und Beurteilung der Praktikantinnen und Praktikanten oder Auszubildenden im sozialpädagogischen Bereich.

- Empfang und Teilnahme an Gesprächen mit den Personen, die Kinder vertreten.

- Teilnahme an Arbeitsgruppen.

Ihr Profil

- Inhaber/in eines anerkannten Diploms als sozialpädagogische Assistentin oder sozialpädagogischer Assistent.
- Ausgeprägte Zuhörfähigkeit, gutes Stressmanagement und kommunikative Gewandtheit.
- Eigeninitiative und Organisationsgeschick.
- Englischkenntnisse sind von Vorteil.

Bedingungen und Bewerbungsverfahren

Bewerbungsfrist: 03.07.2026
Antritt: 17.08.2026
Funktionseinstufung: Klasse E der Lohnskala

Die Bewerbungsunterlagen müssen folgende Elemente enthalten:

- Motivationsschreiben
- Detaillierter Lebenslauf oder, falls nicht vorhanden, ausgefülltes Formular "Stellenbewerbung" (auf unserer Webseite herunterladbar)
- Kopien von Diplomen und Arbeitszeugnissen
- Aktuelles Foto (Passbildformat)

Bewerbungsnachverfolgung

In der Stadt Genf ist der Rekrutierungsprozess dezentralisiert. Das bedeutet, dass jeder Dienst oder jede Abteilung für die Nachverfolgung der Bewerbungen für die von ihm angebotenen Stellen verantwortlich ist.
Eine Eingangsbestätigung wird an die Bewerberinnen und Bewerber gesendet.

Einstellungsvoraussetzungen

- Erfüllung der Anforderungen der Stelle hinsichtlich der im Stellenangebot geforderten Diplome und Erfahrungen.
- Besitz einer gültigen Arbeitsbewilligung oder Arbeitserlaubnis.

Die Mitarbeitenden der Stadt Genf müssen im zugelassenen Wohngebiet wohnhaft sein (https://www.geneve.ch/emploi).

Im Bestreben, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, fördert die Stadt Bewerbungen vom kantonalen Arbeitsamt.

Weitere Informationen zu den Arbeitsbedingungen der Stadt Genf: https://www.geneve.ch/emploi

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